Seit dem 1. Januar 2011 gilt eine neue Unfallverhütungsvorschrift, kurz: Die DGUV V2. Im Kern verfolgt sie ein durchgängiges Prinzip: Die Einteilung und Betreuung der Unternehmen in drei Gruppen
– nach Gefährdungspotential, betrieblichen Gegebenheiten und Betreuungserfordernissen. Je nach Gruppenzugehörigkeit wird Ihr Unternehmen stärker in die Verantwortung genommen.
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind auf der Basis der neuen DGUV V2 ausgebildet und haben Erfahrungen bei verschiedenen Berufsgenossenschaften gesammelt. Durch regelmäßige Recherchen und
Fortbildungen behalten wir die aktuellen Novellierungen der Richtlinien und Verordnungen stets im Auge und können Sie anhand der jeweils geltenden Normen beraten.
Unser Unternehmen berät Sie u.a. in den Bereichen:
- Arbeitsschutz
- Hygiene
- Desinfektion
- Heben und Tragen von Lasten
- Umgang mit Gefahrstoffen
- Umgang mit Biostoffen
- Infektionsrisiko, Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI), Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO)
- Unterweisungen neuer Mitarbeiter vor Arbeitsantritt oder der Mitarbeiter vor Umsetzung an einen neuen Arbeitsplatz sowie die Beurteilung des Arbeitsplatzes vor Inbetriebnahme
Beurteilung das innerbetrieblichen Sicherheitskonzeptes unter Berücksichtigung der aktuellen Vorschriften und Gesetze:
- Innerbetriebliche Sicherheitskonzepte beinhalten oft ein internes Qualitätsmanagement, welches es bezüglich der Arbeitssicherheit zu überprüfen gilt
- Diese Standards sind unseren Sicherheitsfachkräften vertraut und werden nach Ihren Wünschen umgesetzt
- Wir führen eine Analyse des gegenwärtigen Zustandes des Sicherheitskonzeptes durch, planen zukünftige Maßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und
beraten Sie gern bei deren Umsetzung
Die Pflichten eines Unternehmers nehmen zu, wofür neben dem Kerngeschäft kaum Zeit bleibt.
Unsere Sicherheitsfachkräfte kommen Ihnen entgegen. Sie beraten und Informieren Sie fundiert über die aktuellen Vorgaben und können die folgenden Aufgaben übernehmen - die unternehmerische
Verantwortung bleibt davon unberührt:
- Arbeitsschutzausschusssitzung einschließlich Begehung und Dokumentation
- Erstellung eines Maßnahmenkatalogs zur Behebung von sicherheitstechnischen Mängeln
- Einschätzung der Gefahren am Arbeitsplatz für die Mitarbeiter (Arbeitsplatzanalysen)
- Erstellung der Risikomatrix
- Erstellung eines Gefahrstoffkatasters
- Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung in enger Zusammenarbeit mit der Unternehmensleitung, Geschäftsführung, QM-Beauftragten sowie Mitarbeitern
- Unterstützung bei der Planung von neuen Arbeitsplätzen / Werkshallen / Büro- und Praxisräumen unter Berücksichtigung sicherheitstechnischer Vorgaben